In der Prozessindustrie gibt es eine Vielzahl von Anlagen, die wegen der von ihnen ausgehenden Gefahren genehmigungsbedürftig sind. Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sieht im § 29a vor, dass die Behörde Sachverständige mit bestimmten sicherheitstechnischen Prüfungen beauftragen kann, z. B. im Rahmen von Genehmigungsverfahren chemischer Anlagen zur Überprüfung von Sicherheitsberichten gemäß Störfallverordnung.Die Sachverständigen müssen im Bekanntgabeverfahren ihre Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen. Die sicherheitstechnischen Prüfungen sind dann auf bestimmte genehmigungsbedürftige Anlagenarten nach dem Anhang der 4. Verordnung zum BImSchG (4. BImSchV) und auf die persönlich vertretenen Fachgebiete des Gutachters beschränkt.Wir sind als bekanntgegebene Sachverständige gemäß §29b Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) tätig in den Fachgebieten:2.1 und 2.2Errichtung von Anlagen oder Anlagenteilen3Verfahrenstechnische Prozessführung und Auslegung von Anlagen, sowie Beherrschung von Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebes4Instandhaltung von Anlagen7Versorgung mit Energien und Medien10Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Prozessleittechnik11Systematische Methoden der Gefahrenanalyse12.1 und 12.2Ermittlung und Bewertung von chemischen und physikalischen Eigenschaften von Stoffen und Zubereitungen14Betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne16.1Prüfung von speziellen Fragen zum Explosionsschutz16.2Durchführung von experimentellen Untersuchungen zum Explosionsschutz17Sicherheitsmanagement und BetriebsorganisationFür die Fachgebiete 12.1, 12.2 und 16.2: erstreckt sich die Bekanntgabe auf alle Anlagen gemäß Anhang der 4. BImSchV.Für das Fachgebiet Nr. 10 Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Prozessleittechnik erstreckt sich die Bekanntgabe auf folgende Anlagen gemäß Anhang der 4. BImSchV:Anlagen der Nr. 1: Wärmeerzeugung, Bergbau und EnergieAnlagen der Nr. 4: Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und WeiterverarbeitungFür die übrigen Fachgebiete erstreckt sich die Bekanntgabe auf folgende Anlagen gemäß Anhang der 4. BImSchV:Anlagen der Nr. 4: Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und WeiterverarbeitungAnlagen der Nr. 9: Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und ZubereitungenUnser Leistungsspektrum:Unsere Sachverständigen helfen Ihnen in allen Fragen der Anlagen- und Prozesssicherheit oder bei der Ereignisaufklärung.